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Das Sächsische Kabinett hatte bereits im Mai 2004 die Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) für den Freistaat Sachsen beschlossen. Nun hat der Sächsische Landtag in seiner Sitzung am 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen endgültig beschlossen. Nach der Verkündung dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft getreten.
Im Zusammenhang mit dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wird die Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Anlagevermögens in Sachsen einen zentralen Punkt, insbesondere als Grundlage zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, einnehmen.
Alle Kommunen in Sachsen werden deshalb in den nächsten Jahren gezwungen sein, sich mit
- der Bestandsaufnahme ihres gesamten Immobilienbestandes (Beschaffung von bewertungsrelevanten Informationen) sowie
- den Bewertungsmethoden und der Wertermittlung
ausführlich auseinandersetzen müssen.
Die Bewertung kommunaler Liegenschaften für Zwecke der Doppik ist für die sächsischen Städte und Gemeinden jedoch mit einem erheblichem Aufwand verbunden, da sich bisher kaum eine Kommune mit der Thematik auseinandergesetzt hat.
Jede sächsische Kommune steht bei der Bewertung aber auch in einem Spannungsfeld zwischen Arbeitsaufwand und Genauigkeit der Bewertung.
Vielerorts wird in Sachsen noch der Ansatz verfolgt, die Bewertung mit so geringem Aufwand wie nur möglich zu erstellen. Dabei werden häufig lediglich schematische Werte “berechnet”, ohne eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung/Erläuterung der Bewertung beizufügen.
Es steht zu erwarten, dass solche pauschalen Ergebnisse einer kritischen Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof oder externe Wirtschaftsprüfer nicht stand halten werden.
Die Abbildung der tlw. erheblichen Vermögenswerte der Kommunen in Sachsen erfordert vielmehr eine sachverständige Einschätzung der Werte für Immobilien und Infrastruktur. Gerade bei der Bewertung von Rathäusern, Schwimmbädern oder anderen Spezialimmobilien hat sich beispielsweise gezeigt, dass besondere Kenntnisse der Grundstücksbewertung notwendig sind.
Weitere Informationen zu den geänderten Überleitungsvorschriften zur Einführung der Doppik im Freistaat Sachsen finden Sie hier in unseren Praxis-News.
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