Am 1. Januar 2008 fiel im Freistaat Sachsen offiziell der Startschuss für das doppische Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik) in den sächsischen Kommunen. Bis zum Jahr 2012 soll in einem Übergangszeitraum die bisherige Buchführung in den Kommunalverwaltungen Schritt für Schritt von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt werden. Ab dem Jahr 2013 ist sie verpflichtend in Sachsen vorgesehen.
Sachsen überarbeitet Überleitungsvorschriften zu Doppik
Der Freistaat Sachsen hat die folgenden Überleitungsvorschriften zur Einführung der Doppik überarbeitet. Wir haben die neuen Vorschriften für Sie jeweils verlinkt:
Die Überleitungsvorschriften von der Kameralistik zur Doppik wurden in Freistaat Sachsen überarbeitet und sind mit Stand 10. Dezember 2008 fortgeschrieben worden.
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