Der Streit um den Immobilienwert in der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer

Bereits vor einigen Jahren hat der BGH das alte Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft.

Im Jahr 2008 einigte sich die damalige große Koalition auf entsprechende gesetzliche Neuregelungen, die am 01.01.2009 in Kraft traten. Zum 01.01.2010 wurden die Regelungen dann tlw. noch einmal geändert.

Da die Ausführungsbestimmungen erst sehr viel später veröffentlicht wurden, verzögerte sich die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten bei vielen Finanzämtern.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen nehmen die Finanzämter jetzt Bewertungen nach dem aktuellen Bewertungsgesetz vor, die in vielen Fällen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu massiven Überbewertungen führen.

Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei Erben und Beschenkten.

Nachweis durch qualifiziertes Wertgutachten in der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer

Im Jahr 2013 hatte ich einen Anruf eines besorgen Erben, Herrn Rainer K. aus Chemnitz:

„Herr Schneider, stellen Sie sich vor, das Finanzamt hat die kleine, stark modernisierungsbedürftige Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1936 (Ursprungszustand aus dem Jahr 1936, rd. 80 m² Wohnfläche) meiner Nachbarin mit rd. 106.000 Euro (!) bewertet.

Wir haben die Nachbarin die letzten Jahre mit meiner Frau zusammen gepflegt und weil Sie selbst keine Kinder hatte, hat sie uns das Haus vererbt.

Für diesen Preis kann ich es doch niemals verkaufen! Und jetzt soll ich bis Ende des Monats auch noch fast 23.000 Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt überweisen. Herr Schneider, können Sie mir das bitte mal erklären?“

Ich habe geantwortet:

„Natürlich, Herr K., dies kann ich sehr gern. Weil ich jeden Tag Fragen von besorgten Erben bekomme, habe ich die vielen Fragen zu dem Thema gesammelt und daraus zeitgemäß ein kleines Lexikon gemacht.“

Wenn es Ihnen wie Hern Rainer K. geht und Sie lauter Fragezeichen im Kopf haben, dann finden Sie in meinem neuen E-Book Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Erbschaft-und Schenkungsteuer und zum Grundstückswert. Tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse in das vorgesehene Feld (weiter unten) ein und Sie erhalten das E-Book umgehend kostenlos zugesandt.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, so rufen Sie mich unter +49 (0) 3592 31908 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@schneider-immobilienbewertung.de. Ich helfe Ihnen wirklich gern.

So, nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre des E-Books!

Mit freundlichen Grüßen aus Wilthen

Ihr

   Lutz Schneider

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

Gutachten senken die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer 1

Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

Gutachten senken die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer 2

Bewertungsobjekt zum Zeitpunkt des Erbfalls

Unser neues E-Book "Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer 2017" 

Das Thema Bedarfsbewertung von Immobilien in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten liegt mir am Herzen. Deshalb habe ich für Sie zu den gesetzlichen Neuregelungen bei der der Immobilienbewertung in der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer einen kleinen Praxisratgeber (E-Book) erstellt, welchen Sie unten kostenlos abrufen können.

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  • Wer profitiert von der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
  • Wer sind die Verlierer bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
  • Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
  • Welche Steuerklassen und Steuersätze gibt es bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
  • Wie wird die Bewertung von Grundstücken bzw. die Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer neu geregelt?
  • Was unternehme ich, wenn das Finanzamt einen zu hohen Grundstückswert oder Immobilienwert bei der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer errechnet?
  • u. v. a. m.

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Gutachten senken die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer 3

Nachtrag 2017 - "Happyend" durch unsere vom Finanzamt anerkannte Immobilienbewertung 

Ich habe die Familie K. vor einigen Wochen noch einmal besucht. Das zuständige Finanzamt hat mein mängelfreies Gutachten, daß einen realistischen und marktgerechten Verkehrswert von lediglich rd. 31.000 € für die stark modernisierungsbedürftige Immobilie ausgewiesen hat, anstandslos akzeptiert. 

So hat sich die Steuerlast der Familie K. um rd. 20.000 € verringert!

In der Zwischenzeit haben die Kinder der Eheleute K. das Haus übernommen und ein echtes Schmuckstück aus dem Haus gemacht. Ein moderner Anbau hat das Haus deutlich vergrößert. Die Enkelkinder können jetzt im schönen Garten spielen und das große Grundstück in der Nähe von Oma und Opa nutzen. 

Die Beauftragung des Gutachtens hat sich für die Familie K. also wirklich gelohnt! 

Gutachten senken die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer 4

Bewertungsobjekt im Jahr 2017

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